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Erkundung - Datenschutz in der Schule

Bestimmungen im rheinland-pfälzischen Schulgesetz

Die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz in rheinland-pfälzischen Schulen werden im Teil 3, Abschnitt 3 (§67) des Schulgesetzes geregelt. Präzisere Ausführungen dazu, wie das Gesetz umzusetzen ist, werden im Abschnitt 11 (§§ 89f) der Schulordnung - genauer: "Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)" - formuliert.

Erkundung der Schulordnung

Nehmt zur Beantwortung der folgenden Fragen konkret Bezug auf den § 89 der Schulordnung:

  • An welchen Stellen werden die Grundprinzipien des Datenschutzes deutlich?
  • Zu welchen Zwecken dürfen Schülerdaten verarbeitet werden?

Fallbeispiele

Beurteilt die folgenden (fiktiven) Situationen anhand der o. g. Absätze aus der Schulordnung:

  1. Ein Lehrer möchte im Hinblick auf eine Klassenfahrt die Eltern seiner Schüler anschreiben. Hierzu erfasst er die Adressen in einer Datenbank auf seinem PC, um einen Serienbrief zu schreiben.
  2. Auf einem Elternabend wird eine Anwesenheitsliste rundgereicht, auf der auch Adressen und Telefon-/Mobilnummern erfragt werden. Die Klassenelternsprecherin möchte diese für alle Eltern kopieren und anschließend verteilen.
  3. Der Vater eines Schülers arbeitet bei einer Krankenversicherung. Er versendet an jede Schülerin und jeden Schüler eine kostenlose Broschüre "Wozu muss ich mich krankenversichern?" sowie ein Päckchen Taschentücher.
  4. Der I-Jahrgang des Nikolaus-von-Kues-Gymnasiums, der 2009 sein Abitur machte, möchte sein Jubiläum feiern. Der ehemalige Jahrgangssprecher möchte dazu vom Sekretariat die Namen und Anschriften der ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler haben.
  5. Ein Schüler der zehnten Klasse möchte von der Schulleitung die Telefonnummern seiner Mitschülerinnen und Mitschüler haben, um ein "Mittelstufen-Abschlusstreffen" zu organisieren. Eine Mitschülerin sagt ihm, dass er diese auch dem Klassenbuch entnehmen kann.
  6. Eine Mathematik-Lehrerin teilt einen Fragebogen in ihrer Klasse aus, auf dem Anschriften, Augen- und Haarfarbe, Handynummer und Lieblingsfarbe erfragt werden.

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