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SA als Copyleft

Mit der SA-Klausel können Kulturschaffende verhindern, dass ihre Werke von anderen geschlossen werden. Denn NutzerInnen des Werkes dürfen dieses zwar verändern, können das geänderte Werk aber nicht schließen in dem Sinne, dass sie Dritten nicht mehr das Recht einräumen, ihr geändertes Werk weiterzunutzen.

Da CC-Lizenzen rechtlich bindend sind, sind sie stattdessen verpflichtet, auch das geänderte Werk bei Weiterverbreitung wieder unter die selbe Lizenz wie das Ursprungswerk zu stellen.

Die SA-Klausel von CC-Lizenzen wurde übrigens nach dem Vorbild des so genannten Copyleft bei Freien-Software-Lizenzen konstruiert. Die Bezeichnung Copyleft ist dabei ein Wortspiel. Rechtlich gesehen sind sowohl SA als auch Copyleft Konstrukte des Urheberrechts (im englisch Copyright). Während allerdings Copyright-Methoden herkömmlichen meist dazu verwendet werden, das Kopieren eines Werkes zu verhindern, wird genau dieses durch SA oder Copyleft erlaubt. In diesem Aspekt ist also das Copyleft sozusagen das Gegenteil eines herkömmlichen Copyrights. Weiterhin deutet der englische Wortbestandteil left auch an, dass den NutzerInnen ein Recht eingeräumt (überlassen) wird.

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