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Softwarepatente und Gesellschaft

Um aus der großen Menge von Informationen im Internet die für sie relevanten Informationen herauszufiltern, nutzen viele Menschen heute täglich eine oder sogar mehrere Suchmaschinen. Daher kommt den Suchmaschinen eine Schlüsselrolle beim Auffinden von Informationen zu, durch die eine Teilhabe am digitalen Wissen der Menschheit deutlich erleichtert oder sogar erst ermöglicht wird.

Historisches zum Pagerank-Algorithmus

Der ursprüngliche Pagerank-Algorithmus wurde von Larry Page entwickelt. Er wurde 1998 in den USA als Patent angemeldet (Patent Nummer US6285999). Der Name "Pagerank" ist ein Wortspiel, welches sich einerseits auf das Ranking von Webseiten und andererseits gleichzeitig auch auf den Namen eines seiner Entwicklers bezieht. Ebenfalls 1998 gründeten Larry Page und Sergey Brin die Suchmaschine Google. Sie verwendeten dabei anfangs den oben beschriebenen Pagerank-Algorithmus, dessen Funktionsweise dokumentiert und öffentlich einsehbar war. Bereits kurze Zeit später wurde der von Google verwendete Suchalgorithmus jedoch abgeändert und erweitert und wird seither als Betriebsgeheimnis behandelt und vor der Öffentlichkeit streng geheim gehalten. Heute bietet Google über die Websuche hinaus eine Vielzahl an weiteren Diensten an und gilt als eines der weltweit "wertvollsten" börsennotierten Unternehmen.

Softwarepatente

Softwarepatente und Patente auf Algorithmen wie beispielsweise das Patent auf den Pagerank-Algorithmus sind sehr umstritten. Die Befürwortenden von Softwarepatenten argumentieren damit, dass sich durch Patente auf Software und Algorithmen Ideen und geistiges Eigentum schützen ließen und dass es damit erst möglich werde, auf deren Grundlage kommerziell nachhaltig erfolgreiche Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Kritiker:innen von Patenten auf Software und Algorithmen weisen im Gegenzug darauf hin, dass die mathematischen Grundlagen, auf denen Algorithmen oft beruhen schließlich auch nicht patentgeschützt seien und daher von allen frei und ohne Einschränkung verwendet werden dürften, insbesondere also auch von den Patentinhabenden. In der Tatsache, dass ein auf freier Mathematik aufbauender Algorithmus nun patentrechtlich geschützt werden kann, sehen sie eine Beeinträchtigung der freien Forschung und Wissenschaft. Während die Befürwortenden von Patenten auf Software und Algorithmen diese also als innovationsfördernd betrachten, werden sie von den Kritiker:innen gerade als Innovationsbremse und damit als hinderlich für einer freie Forschung und Wissenschaft gesehen.

Geheime Suchalgorithmen

Heftig umstritten ist auch die Geheimhaltung der Suchalgorithmen durch Suchmaschinenbetreiber. Die Befürwortenden einer solchen Geheimhaltung weisen darauf hin, dass es ansonsten für Webseitenanbietende durch so genannte Search Engine Opimization (SEO) auf einfache Art möglich wäre, ihre Seiten so zu gestalten, dass sie eine hohes Ranking bekämen, wenn sie nur den Suchalgorithmus kennen würden. Die Kritiker:innen einer einer solchen Geheimhaltung weisen hingegen zum Beispiel auf die Gefahr einer Einflussnahme der Suchmaschinenbetreibenden auf das Ranking von Webseiten hin. So könnten Suchmaschinenbetreibende etwa gegen Geldzahlungen das Ranking bestimmter Webseiten höher einstufen, während sie das Ranking anderer Webseiten negativ beeinflussen könnten. Auf diese Weise bestehe dann die Gefahr einer nur schwer durchschaubaren Vermischung eines neutralen Rankings von Webseiten auf der einen Seite mit Werbung und kommerziell oder politisch getriebener Einflussnahme auf der anderen.

Datenschutz

Viele Suchmaschinenanbietende speichern sämtliche Suchbegriffe, nach denen Nutzende gesucht haben zusammen mit deren IP-Adressen in großen Datenbanken ab. Diese Daten werden nach eigenen Angaben der Suchmaschinenbetreibenden oft für viele Monate oder sogar Jahre aufbewahrt. Besonders problematisch kann die Praxis einer solchen Speicherung werden, wenn die Suchmaschinenanbietende gleichzeitig auch noch andere Dienste anbietet, bei denen weitere persönliche Daten der Nutzenden anfallen. Bei der Zusammenführung solcher Daten wird es dann möglich, umfangreiche Benutzendenprofile zu erstellen, welche weitreichende Einblicke in alle Lebensbereiche der Nutzenden ermöglichen, so dass diese dann im digitalen Raum keine Möglichkeit mehr auf einen selbstbestimmten Umgang mit ihrer Privatsphäre haben. Um sich gegen diese Datensammelei zu schützen, kann man aber so genannte anonyme Suchmaschinen wie zum Beispiel https://www.startpage.com oder https://www.duckduckgo.com zu verwenden, die nach eigenen Angaben keine persönlichen Informationen wie beispielsweise die IP-Adresse der Nutzenden speichern.

Manipulation der Suchergebnisse

Durch das Anlegen von persönlichen Profilen wird es möglich, Suchergebnisse für die jeweiligen Nutzenden zu personalisieren. Auf diese Weise kann die Betreibende einer Suchmaschine dann also entscheiden, welche Ergebnisse eine bestimmte Nutzende individuell auf sie zugeschnitten präsentiert bekommt. Bei gleicher Suchanfrage können unterschiedliche Nutzende damit also individuell verschiedene Ergebnisse erhalten. Neben der Möglichkeit, den Nutzenden auf diese Weise personalisierte kommerzielle Werbung unterzuschieben bietet dieses Vorgehen potentiell natürlich auch die Möglichkeit einer politischer oder gesellschaftlichen Einflussnahme auf die Nutzer. Für eine solche Einflussnahme gibt es heute sogar schon einen eigenen Begriff. Man sagt, die Nutzenden leben dann in einer so genannten Filterblase oder Echokammer, womit gemeint ist, dass sie bei einer Suchanfrage dann eben bevorzugt solche Ergebnisse erhalten, die die eigene gesellschaftliche oder politische Weltsicht bestätigen, während andere Ergebnisse weitgehend unterdrückt werden.

Aufgabe 1: (Debatte über Patente auf Software und Algorithmen)

Simuliert im Rollenspiel eine politische Debatte über Patente auf Software und Algorithmen. Teilt dazu eure Gruppe in Befürwortende und Gegner:innen solcher Patente auf und bestimmt auch eine Moderierende, welche die Diskussion leiten soll. Diskutiert anschließend mit den beiden Gruppen über das Für und Wider solcher Patente. Vor der eigentlichen Diskussion könnt ihr auch eine gewisse Redezeit für die beiden Gruppen vereinbaren, in welcher diese ihre jeweiligen Standpunkt deutlich machen können.

Aufgabe 2: (Debatte über offene oder geheime Suchalgorithmen)

Simuliert ähnlich zur Aufgabenstellung in Aufgabe 1 eine politische Debatte zu der Fragestellung, ob die von Suchmaschinenbetreibenden verwendeten Suchalgorithmen offengelegt oder geheimgehalten werden sollten.

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