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Fachkonzept - Rechtliche Bestimmungen

Auch wenn es hier um rechtliche Fragestellungen geht, handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Für verlässliche Antworten auf spezifische Rechtsfragen, ist die Beratung durch Expertinnen und Experten nötig.

Urheberrecht

Das Urheberrecht dient dazu, den Urheber eines geistigen oder künstlerischen Werkes zu schützen. Urheberrechtlich geschützt sind somit Produkte wie eigenständig verfasste Texte oder auch selbst gemachte Fotos, sofern sie eine kreative Leistung darstellen.

Das Urheberrecht soll gewährleisten, dass nur der Urheber darüber entscheiden kann, wie sein Werk verbreitet, verarbeitet, vervielfältigt, ... wird. Eingeschränkt wird dies durch das Zitierrecht, wonach unter bestimmten Umständen Teile eines Werkes übernommen werden dürfen. Natürlich müssen solche Übernahmen gekennzeichnet werden.

Beispiele für Verstöße gegen das Urheberrecht:

Fall 1: Lehrer X darf keine ganzen Auszüge aus Werken von Erich Kästner auf seiner Webseite veröffentlichen, obwohl dies aus didaktischen Gründen sicherlich begrüßenswert wäre.

Fall 2: Schüler X darf keine fremden Latein-Übersetzungen auf seiner Webseite zum Download bereit stellen.

Fall 4: Schülerin X darf keine Übersetzungen von Songs ihrer Lieblings-Group veröffentlichen, obwohl dies eigentlich Werbung für ihre Group darstellt und sie diese damit wohl nicht schädigt.

Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Grundgesetz verankert und soll die Entfaltung der Persönlichkeit garantieren. Ziel ist es, die Privat-, Geheim- und Intimsphäre von Personen zu garantieren und sie vor unzulässigen Eingriffen in diese zu schützen.

Beispiele für Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht:

Fall 7: Schülerin X darf keine beleidigenden und damit ehrverletzenden Äußerungen über Personen veröffentlichen.

Fall 8: Jeder hat das Recht am eigenen Bild. Ohne Zustimmung darf die Schule in der Regel keine Fotos veröffentlichen, auf der Personen individuell erkennbar sind. Ausnahme: "Bei öffentlichen Veranstaltungen der Schule wie Sportfesten, Umzügen, Theateraufführungen oder Schulkonzerten dürfen die Beteiligten und das Publikum im Auftrag der Schule fotografiert oder gefilmt werden und diese Aufnahmen veröffentlicht werden, da alle Beteiligten davon ausgehen müssen, dass bei solchen Veranstaltungen üblicherweise Aufnahmen hergestellt und veröffentlicht werden. ..." (Kunsturhebergesetzes, § 23).

Markenrecht

Das Markenrecht soll gewährleisten, dass Verbrauchern die Identität von Produkten oder Dienstleistungen garantiert wird.

Beispiele für Verstöße gegen das Markenrecht:

Fall 6: Schüler X darf sein selbst programmiertes Spiel nicht unter dem Namen Memory auf seiner Homepage zum Download anbieten. Memory ist eine eingetragene Markenbezeichnung.

Fall 3: Hier handelt es sich nicht um einen Verstoß gegen Markenrecht, da Schüler X klar erkennbar macht, dass sein Produkt nicht von der Marke Cartier ist. Dennoch handelt es sich um eine Rechtsverletzung (Wettbewerbsverstoß), da Schüler X diese Marke nicht benutzen darf, um sein Produkt anzupreisen.

Linkhaftung

Die gesetzlichen Grundlagen zur Haftung für Hyperlinks sind recht problematisch. Nicht erlaubt sind z. B. Links auf rechtswidrige oder verbotene Inhalte, sofern sich der Verlinkende den Inhalt des verlinkten Web-Angebots zu eigen macht.

Problematisch ist in diesem Sinne Fall 5. Darf Schüler X einen Link auf ein Kopierprogramm setzen, mit dem man illegal Audio-CDs kopieren kann? In vergleichbaren Fällen haben Schüler Abmahnungen von Anwaltskanzleien erhalten.

Abmahnungen

Rechtsverstöße im Internet führen häufig zu sogenannten Abmahnungen. Mit einer Abmahnung wird eine Person aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

Dieses Vorgehen ist richtig, da Gesetze wohlüberlegt sind und ihre Einhaltung die Grundlage unserer Gesellschaft bilden.

Es gibt zunehmend aber Fälle von Vorgehensweisen bei Rechtsverstößen, die recht fraglich sind. So werden heute Rechtsfälle konstruiert, auch dann, wenn es sich um unklare Rechtslagen oder Bagatelldelikte handelt.

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